Erwägungsgrund 3 32020D0907
Am 19. Dezember 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/2192 erlassen, mit dem der Beschluss 2014/512/GASP bis zum 31. Juli 2020 verlängert wurde, um die Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk einer weiteren Bewertung unterziehen zu können.