Erwägungsgrund 1 32020D0949
Im Einklang mit dem Beschluss 2014/928/EU des Rates wurde das Protokoll zur Änderung des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union — vorbehaltlich des Abschlusses dieses Protokolls (im Folgenden „Protokoll“) — unterzeichnet.