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Die Kommission hat den Bericht noch nicht vorgelegt. Daher ist es dringend erforderlich, dass die Kommission den Bericht gemäß Artikel 28b Absatz 2 der Richtlinie 2003/87/EG zusammen mit dem entsprechenden Vorschlag an das Europäische Parlament und an den Rat so bald wie möglich, jedoch noch vor Ende 2020, vorlegt.
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 8. März 2020 einen Bericht, in dem sie bewertet, inwieweit die Mitgliedstaaten die…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis spätestens 31. Dezember 2020 einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung vor,…
Gegebenenfalls legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis 8. Mai 2020 einen Bericht über die Umsetzung der an der vorliegenden Richtlinie…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 28. Mai 2024 einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie vor. Dieser Bericht…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens bis zum 9. Oktober 2028 einen Bericht vor, dem gegebenenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag…
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 28. November 2019 einen Bericht, in dem sie bewertet, inwieweit die Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.