Erwägungsgrund 2 32020D0963
Das Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (im Folgenden: „Abkommen“) wurde am 12. Dezember 2006 in Brüssel unterzeichnet.