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Der Beschluss 2008/597/EG der Kommission enthält Durchführungsbestimmungen für den Datenschutzbeauftragten nach der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates . Die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 wurde durch die Verordnung (EU) 2018/1725 mit Wirkung vom 11. Dezember 2019 aufgehoben. Um sicherzustellen, dass für den Datenschutzbeauftragten nur ein Rechtsakt mit Durchführungsvorschriften gilt, sollte der Beschluss 2008/597/EG ebenfalls aufgehoben werden —
Die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und der Beschluss Nr. 1247/2002/EG werden mit Wirkung vom 11. Dezember 2018 aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene…
Der Beschluss 2004/644/EG des Rates enthält Durchführungsbestimmungen für die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates. Die…
Mit der Verordnung (EU) 2018/1725 wird die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgehoben und es werden die…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung…
Seit der Annahme der Verordnung (EG) Nr. 515/97 wurde die Richtlinie 95/46/EG von den Mitgliedstaaten in das jeweilige nationale Recht umgesetzt und die…
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates konsultiert.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.