Erwägungsgrund 1 32020D0969
Um das ordnungsgemäße Funktionieren der Dienststelle des Datenschutzbeauftragten der Kommission („DSB“) zu gewährleisten, müssen die Aufgaben, Pflichten und Befugnisse des DSB im Einzelnen festgelegt werden.
Um das ordnungsgemäße Funktionieren der Dienststelle des Datenschutzbeauftragten der Kommission („DSB“) zu gewährleisten, müssen die Aufgaben, Pflichten und Befugnisse des DSB im Einzelnen festgelegt werden.