Erwägungsgrund 3 32014D0494BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2014 über die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (2014/494/EU)
Das Abkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet und gemäß Artikel 431 des Abkommens vor seinem Inkrafttreten teilweise vorläufig angewandt werden bis die…
Erwägungsgrund 3 32014D0492BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2014 über die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (2014/492/EU)
Das Abkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet und gemäß Artikel 464 des Abkommens vor dem Inkrafttreten teilweise vorläufig angewandt werden, bis die für…
Erwägungsgrund 3 32014D0295BESCHLUSS DES RATES vom 17. März 2014 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits im Namen der Europäischen Union hinsichtlich der Präambel, Artikel 1 und der Titel I, II und VII des Abkommens (2014/295/EU)
Das Abkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet und die diesem Beschluss beigefügte Schlussakte sollte genehmigt werden. Das Abkommen sollte gemäß Artikel…
Erwägungsgrund 3 32014D0668Das Abkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet und die diesem Beschluss beigefügte Schlussakte sollte genehmigt werden. Das Abkommen sollte teilweise…
Erwägungsgrund 3 32011D0285BESCHLUSS DES RATES vom 12. Mai 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2011/285/EU)
Vorbehaltlich seines möglichen späteren Abschlusses wurde das Abkommen im Namen der Union unterzeichnet.
Erwägungsgrund 5 32016D1623BESCHLUSS (EU) 2016/1623 DES RATES vom 1. Juni 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits
Das Abkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet und, soweit die Elemente in die Zuständigkeit der Union fallen, vorläufig angewandt werden, bis die für…