Erwägungsgrund 7 32014D0670BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 zur Genehmigung des Abschlusses des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/670/Euratom)
Nach Artikel 102 des Euratom-Vertrags kann das Abkommen erst dann für die Europäische Atomgemeinschaft in Kraft treten, nachdem die Mitgliedstaaten der…
Erwägungsgrund 7 32014D0493BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2014 über die Zustimmung zum Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/493/Euratom)
Nach Artikel 102 des Euratom-Vertrags kann das Abkommen erst für die Europäische Atomgemeinschaft in Kraft treten, wenn die Mitgliedstaaten der Kommission…
Erwägungsgrund 7 32014D0495BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2014 über die Zustimmung zum Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/495/Euratom)
Nach Artikel 102 des Euratom-Vertrags kann das Abkommen erst für die Europäische Atomgemeinschaft in Kraft treten, wenn die Mitgliedstaaten der Kommission…
Erwägungsgrund 4 32020D2255BESCHLUSS (Euratom) 2020/2255 DER KOMMISSION vom 29. Dezember 2020 über den Abschluss – durch die Kommission – und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Atomgemeinschaft über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie und über den Abschluss – durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft – und die vorläufige Anwendung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits
Im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich sollte das Kernenergieabkommen vorläufig angewandt werden, bis die für sein Inkrafttreten erforderlichen…
Art. 3 Abs. 1 32020D2253BESCHLUSS (Euratom) 2020/2253 DES RATES vom 29. Dezember 2020 über die Zustimmung zum Abschluss – durch die Europäische Kommission – des Abkommens zwischen der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Atomgemeinschaft über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie und zum Abschluss – durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft – des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits
Vor seinem Abschluss und unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit wird das Abkommen gemäß Artikel 1 Absatz 2 im Hinblick auf Angelegenheiten, die unter den…