Beschluss (Euratom) 2020/2253 des Rates vom 29. Dezember 2020 über die Zustimmung zum Abschluss – durch die Europäische Kommission – des Abkommens zwischen der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Atomgemeinschaft über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie und zum Abschluss – durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft – des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits
Es sei daran erinnert, dass Entwürfe bilateraler Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft und dem Vereinigten Königreich, einschließlich Abkommen über den Austausch wissenschaftlicher oder industrieller Informationen im Nuklearbereich, im Rahmen des Euratom-Vertrags geschlossen werden können, sofern die Bedingungen und Verfahrensvorschriften der Artikel 29 und 103 dieses Vertrags eingehalten werden.
Erwägungsgrund 3 32020D2253
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