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Am 19. Januar 2020 wurden auf der Libyen-Konferenz in Berlin eine Reihe von Schlussfolgerungen angenommen und der Rahmen für ihre Umsetzung über den „Berliner Prozess“ festgelegt, um so den Drei-Punkte-Plan zu unterstützen, den der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen Ghassan Salamé dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) vorgelegt hat, mit dem alleinigen Ziel, den Vereinten Nationen dabei zu helfen, die internationale Gemeinschaft bei ihrer Unterstützung für eine friedliche Lösung der Libyen-Krise zu einen.
Am 12. Februar 2020 hat der Sicherheitsrat der VN in seiner Resolution 2510 (2020) die Berliner Libyen-Konferenz begrüßt und ihre Schlussfolgerungen gebilligt,…
Am 12. Februar 2020 begrüßte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in seiner Resolution 2510 (2020) die Berliner Konferenz zu Libyen und billigte deren…
Am 19. Januar 2020 fand in Berlin eine Konferenz zu Libyen statt. Die Teilnehmer verpflichteten sich insbesondere, das mit der Resolution 1970 (2011) des…
Im Zusammenhang mit der strategischen Überprüfung der EUBAM Libyen hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) am 2. März 2021 vereinbart, dass…
Am 5. November 2018 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (im Folgenden „VN-Sicherheitsrat“) die Resolution 2441 (2018) verabschiedet, in der er sein…
Der Rat hat am 31. Januar 2013 ein Krisenmanagementkonzept für eine eventuelle zivile GSVP-Mission in Libyen gebilligt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.