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Frau Annette WEBER wird vom 1. Juli 2021 bis zum 31. August 2022 zur Sonderbeauftragten der Europäischen Union (EUSR) für das Horn von Afrika ernannt. Das Mandat von Frau Annette WEBER als EUSR für das Horn von Afrika wird bis zum 31. August 2024 verlängert. Das Mandat von Frau Annette WEBER als EUSR für das Horn von Afrika wird bis zum 31. August 2026 verlängert. Das Mandat von Frau Annette WEBER als EUSR für das Horn von Afrika wird bis zum 31. August 2027 verlängert. Der Rat kann auf der Grundlage einer Bewertung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK) und auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden ‚Hoher Vertreter‘) beschließen, das Mandat des Sonderbeauftragten früher zu beenden.
Für die Zwecke des Mandats des EUSR wird der Begriff „Horn von Afrika“ so definiert, dass er die Schwerpunktländer der mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Mai 2021 angenommenen Strategie der Europäischen Union am Horn von Afrika (im Folgenden „Strategie“), nämlich Äthiopien, Dschibuti, Eritrea, Kenia, Somalia, Südsudan, Sudan und Uganda umfasst. Der EUSR pflegt ferner Kontakte zu den Ländern am Roten Meer, im Nilbecken und gegebenenfalls zu anderen Ländern sowie zu den einschlägigen regionalen oder internationalen Einrichtungen am Horn von Afrika und darüber hinaus, einschließlich der Arabischen Halbinsel und Nordafrikas.
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