Erwägungsgrund 3 32021D1014
Nach einer Beurteilung der Lage in Libyen, auch im Hinblick auf die im Fahrplan des Libyschen Forums für den politischen Dialog vorgesehenen Wahlen, erachtet der Rat es für notwendig, klarzustellen, dass die Kriterien für die Verhängung restriktiver Maßnahmen auch natürliche oder juristische Personen und Organisationen umfassen, die diese Wahlen behindern oder untergraben.