Erwägungsgrund 1 32021D0102
Das Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2018/146 des Rates geschlossen und trat am 19. März 2018 in Kraft.