Erwägungsgrund 1 32021D1050
Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 17. Juli 1995 unterzeichnet. Das Abkommen ist am 1. März 1998 in Kraft getreten.