Erwägungsgrund 7 32021D1054
Falls die Annahme der Änderungsbeschlüsse durch den Rat der Mitglieder auf der 113. Tagung zurückgestellt wird, da einige Mitglieder außerstande sind, ihre Zustimmung zu erteilen, sollte der Standpunkt, die Annahme der Änderungsbeschlüsse zu unterstützen, im Namen der Union im Rahmen eines möglichen Verfahrens zur Annahme von Änderungsbeschlüssen durch den Rat der Mitglieder durch Schriftwechsel gemäß Artikel 10 Absatz 6 des Übereinkommens vertreten werden. Das Verfahren zur Annahme von Beschlüssen durch Schriftwechsel sollte vor der nächsten ordentlichen Tagung des Rates der Mitglieder im November 2021 eingeleitet werden.