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Die Mitgliedstaaten haben sehr unterschiedliche Ansätze zur Freisetzung, Bewertung und Verbringung von biologischen Bekämpfungsmitteln und wenden dabei sehr unterschiedliche Arten von Vorschriften an. Biologische Bekämpfungsmittel kennen jedoch keine Grenzen und können sich über die Gebiete hinaus verbreiten, in denen sie absichtlich freigesetzt wurden, um Pflanzenschädlinge, Unkräuter und invasive gebietsfremde Pflanzen zu bekämpfen.
Biologische Bekämpfungsmittel sind natürliche Feinde, Antagonisten oder Konkurrenten oder andere Organismen, die direkt oder indirekt zur Bekämpfung von…
In bestimmten Mitgliedstaaten sind nichtchemische Bekämpfungs- oder Präventionsmethoden, die für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt…
Ein kohärenterer Ansatz der Mitgliedstaaten könnte die Entwicklung sicherer biologischer Bekämpfungsmittel und deren Marktzugang erleichtern. Dies würde dazu…
In Ausnahmefällen sollte es den Mitgliedstaaten erlaubt sein, Pflanzenschutzmittel zuzulassen, die nicht die Bedingungen der vorliegenden Verordnung erfüllen,…
Das Eindringen, die Ansiedlung und die Ausbreitung von Pflanzenschädlingen kann die Nachhaltigkeit von Landwirtschaft, Wälder, die natürliche Umwelt,…
Pflanzenschutzmittel, die aktive Wirkstoffe enthalten, können auf verschiedene Arten zusammengesetzt sein und für eine Vielzahl von Pflanzen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.