Beschluss (EU) 2021/1102 des Rates vom 28. Juni 2021 mit dem Ersuchen an die Kommission, eine Untersuchung über die Lage der Union und ihre Möglichkeiten im Hinblick auf Einführung, Bewertung, Herstellung, Inverkehrbringen und Einsatz von wirbellosen biologischen Bekämpfungsmitteln im Gebiet der Union sowie, falls dies angesichts der Ergebnisse der Untersuchung angemessen ist, einen Vorschlag vorzulegen
Biologische Bekämpfungsmittel sind natürliche Feinde, Antagonisten oder Konkurrenten oder andere Organismen, die direkt oder indirekt zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen, einschließlich Quarantäneschädlingen eingesetzt werden, indem sie deren Vektoren, Unkräuter und invasive gebietsfremde Pflanzen bekämpfen.
Erwägungsgrund 1 32021D1102
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