Erwägungsgrund 3 32021D1144
Am 17. Dezember 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/2143 angenommen, mit dem der Beschluss 2014/512/GASP bis zum 31. Juli 2021 verlängert wurde, um die Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk einer weiteren Bewertung unterziehen zu können.