Erwägungsgrund 3 32021D1197
Das Abkommen wurde am 11. Mai 2021 — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2021/516 des Rates im Namen der Union unterzeichnet.
Das Abkommen wurde am 11. Mai 2021 — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2021/516 des Rates im Namen der Union unterzeichnet.