Erwägungsgrund 3 32021D1213
Das Abkommen wurde am 10. Mai 2021 — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2021/651 des Rates im Namen der Union unterzeichnet.
Das Abkommen wurde am 10. Mai 2021 — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2021/651 des Rates im Namen der Union unterzeichnet.