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Im Beschluss (EU) 2016/1975 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/39) wird auf die Zuständigkeiten des Direktoriums nach Maßgabe des Artikels 3 Absatz 2 des Beschlusses EZB/2013/54 der Europäischen Zentralbank Bezug genommen . Der Beschluss EZB/2013/54 wurde durch den Beschluss (EU) 2020/637 (EZB/2020/24) aufgehoben. Im Interesse der Klarheit sollte der Beschluss (EU) 2016/1975 (EZB/2016/39) ebenfalls aufgehoben werden.
Der Beschluss (EU) 2016/1975 (EZB/2016/39) wird hiermit aufgehoben.
Im Beschluss (EU) 2017/934 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/41) werden die Kriterien für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen zum Erlass von…
Angesichts der Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 durch die Verordnung (EU) 2018/1725 sollte der Beschluss EZB/2007/1 aufgehoben und durch diesen…
Der Beschluss (EU) 2020/637 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/24) sollte daher entsprechend geändert werden —
Im Beschluss (EU) 2019/322 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/4) werden die Kriterien für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen zum Erlass von im…
Im Anschluss an die Verabschiedung der Leitlinie (EU) 2022/912 (EZB/2022/8) erließ das Direktorium am 19. April 2022 den Beschluss (EU) 2022/911 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.