Erwägungsgrund 9 32021D1357BESCHLUSS (EU) 2021/1357 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Sloweniens, bestimmte in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4628) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Seit Mai 2021 dürften Weiterbildungen stattfinden, allerdings auf höchstens 10 Personen pro Kurs begrenzt. Slowenien geht davon aus, dass es den…
Erwägungsgrund 6 32021D1357BESCHLUSS (EU) 2021/1357 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Sloweniens, bestimmte in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4628) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Slowenien verlangt die persönliche Anwesenheit der betreffenden Fahrer bei allen Weiterbildungen. Aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie verursachten…
Erwägungsgrund 21 32021D1363BESCHLUSS (EU) 2021/1363 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2021 zur Ermächtigung Finnlands, bestimmte in den Artikeln 2, 16 und 17 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4976) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Zudem schwanke die höchstzulässige Teilnehmerzahl an den Weiterbildungskursen je nach Pandemielage zwischen sechs und 20 Personen, wobei derzeit sechs…
Erwägungsgrund 5 32021D1357BESCHLUSS (EU) 2021/1357 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Sloweniens, bestimmte in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4628) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Den von Slowenien übermittelten Informationen zufolge dürften der Abschluss von Weiterbildungen und deren Nachweis, der Eintrag des Vermerks mit dem…
Erwägungsgrund 10 32021D1357BESCHLUSS (EU) 2021/1357 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Sloweniens, bestimmte in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4628) (Nur der englische Text ist verbindlich)
So sei es in der jüngsten Vergangenheit angesichts der genannten Lockdown-Phasen sehr viel weniger Fahrern möglich gewesen, an Weiterbildungskursen…
Erwägungsgrund 13 32021D1357BESCHLUSS (EU) 2021/1357 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Sloweniens, bestimmte in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4628) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Es sei davon auszugehen, dass einige dieser Maßnahmen in naher Zukunft und möglicherweise bis Ende 2021 in Kraft bleiben werden. Auch wenn sich die derzeitige…