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Zu Artikel 2 der Verordnung (EU) 2021/267 teilte Finnland mit, dass die von diesem Land zur Vermeidung oder Eindämmung von COVID-19 ergriffenen Maßnahmen zu Einschränkungen und Stornierungen von Weiterbildungskursen geführt haben.
Was Artikel 16 Absätze 1 und 2 sowie Artikel 17 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2021/267 in Bezug auf die Gefahrenabwehr im Seeverkehr und in Häfen…
Insbesondere hätten die von den finnischen Behörden auferlegten Versammlungsbeschränkungen sich auf die Organisation von Weiterbildungen für Bus- und…
Finnland hat zwar bestimmte Informationen über die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der Pandemie übermittelt, die sich möglicherweise auf den gesamten…
Die Kommission ist der Auffassung, dass Finnland keine konkreten Informationen zu den Gründen vorgelegt hat, weshalb aufgrund der zur Vermeidung oder Eindämmung…
Finnland sollte daher ermächtigt werden zur Verlängerung des in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 festgelegten Zeitraums vom 1. September 2020 bis…
Mit Schreiben vom 27. Mai 2021 stellte Finnland einen begründeten Antrag auf Ermächtigung zur Verlängerung bestimmter Zeiträume und Fristen, die in Artikel 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.