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Die finnischen Behörden gehen davon aus, dass sich die durch die COVID-19-Pandemie verursachte Situation in den nächsten vier Monaten — also in relativ kurzer Zeit — normalisieren dürfte. Die Impfkampagne mache gute Fortschritte, weshalb nach Schätzungen des finnischen Instituts für Gesundheit und Wohlfahrt bis Ende Oktober 2021 ein erheblicher Teil der Bevölkerung vollständig geimpft sein werde. Daher halten die finnischen Behörden eine Verlängerung um vier Monate für gerechtfertigt und eine längere Verlängerung für nicht notwendig. Dieser zusätzliche Zeitraum ermögliche die Wiederaufnahme bestimmter Abläufe und unterstütze damit die Rückkehr zum vorpandemischen Normalzustand.
Finnland sollte daher ermächtigt werden zur Verlängerung des in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 festgelegten Zeitraums vom 1. September 2020 bis…
Außerdem rechne Finnland mit einer größeren Nachfrage nach Weiterbildungen, sobald die Beschränkungen aufgehoben würden, weshalb die beantragte Verlängerung um…
Seit der Annahme der Verordnung (EU) 2021/953 hat sich die epidemiologische Lage bezüglich der COVID-19-Pandemie erheblich gewandelt. Auch wenn beim…
Finnland beantragt erstens die Ermächtigung zur Verlängerung des in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 festgelegten Zeitraums vom 1. September 2020…
Trotz mehrerer Ersuchen um konkrete Informationen und zusätzliche Klarstellungen im Zusammenhang mit dem Antrag, die in Artikel 9 Absätze 1 und 2, Artikel 10…
Insbesondere sind die finnischen Behörden der Ansicht, dass sich die Entwicklung der Epidemie nicht vorhersehen lasse und sich die Lage möglicherweise…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.