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Polen hält es angesichts der Unsicherheiten in Bezug auf die epidemiologische Lage des Landes für erforderlich, eine Verlängerung um die höchstzulässigen sechs Monate zu beantragen. Eine Verlängerung um weniger als sechs Monate würde auch nicht dazu führen, die Situation für die Berufsgruppe der Triebfahrzeugführer zu stabilisieren oder die Anhäufung von Überprüfungen zu vermeiden, da nicht alle Triebfahrzeugführer in der Lage wären, diese innerhalb eines kürzeren Zeitraums durchzuführen.
Der Grund, weshalb Slowenien Verlängerungen um die höchstzulässigen Zeiträume von sechs Monaten beantragt, liege darin, dass noch ein erheblicher Rückstand an…
Seit Wiederaufnahme dieser Untersuchungen am 1. Februar 2021 gebe es eine große Anzahl von Triebfahrzeugführern, die ihre regelmäßigen Überprüfungen durchführen…
Hinsichtlich der Artikel 11 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2021/267 sei die Erneuerung von Fahrerlaubnissen für Triebfahrzeugführer und der Abschluss der…
In Polen gebe es über 17 000 Triebfahrzeugführer. Seit 2011 seien all diesen Triebfahrzeugführern Fahrerlaubnisse gemäß dem Erlass des polnischen Ministers für…
Den von Polen vorgelegten Informationen zufolge dürften die Erneuerung einheitlicher Sicherheitsbescheinigungen, die Erneuerung von Sicherheitsgenehmigungen,…
Angesichts des derzeit bestehenden Rückstands an Weiterbildungskursen für Berufskraftfahrer hält Deutschland den Antrag auf die Verlängerungen um drei Monate…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.