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Hinsichtlich der Artikel 11 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2021/267 sei die Erneuerung von Fahrerlaubnissen für Triebfahrzeugführer und der Abschluss der entsprechenden regelmäßigen Überprüfungen aufgrund der von Polen zur Verhinderung oder Eindämmung von COVID-19 ergriffenen Maßnahmen auch über den 30. Juni 2021 hinaus nicht durchführbar.
Den von der Slowakei vorgelegten Informationen zufolge dürfte die Erneuerung von Fahrerlaubnissen für Triebfahrzeugführer und der Abschluss regelmäßiger…
Den von Polen vorgelegten Informationen zufolge dürften die Erneuerung einheitlicher Sicherheitsbescheinigungen, die Erneuerung von Sicherheitsgenehmigungen,…
Den ebenfalls von Deutschland übermittelten Informationen zufolge dürfte die Erneuerung der Führerscheine aufgrund der zur Verhinderung bzw. Eindämmung von…
Auch dürfte die Erneuerung der Führerscheine in den Niederlanden aufgrund der zur Verhinderung bzw. Eindämmung von COVID-19 ergriffenen Maßnahmen über den 30.…
Den von Slowenien übermittelten Informationen zufolge dürften der Abschluss von Weiterbildungen und deren Nachweis, der Eintrag des Vermerks mit dem…
Den von Deutschland übermittelten Informationen zufolge dürften der Abschluss von Weiterbildungen und deren Nachweis, der Eintrag des Vermerks mit dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.