Erwägungsgrund 1 32022D0453BESCHLUSS (EU) 2022/453 DER KOMMISSION vom 15. März 2022 zur Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Staat Vatikanstadt
Die Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Staat Vatikanstadt (im Folgenden „Währungsvereinbarung“) trat am 1. Januar 2010 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32021D0145BESCHLUSS (EU) 2021/145 DER KOMMISSION vom 5. Februar 2021 zur Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Die Währungsvereinbarung zwischen der Union und San Marino (im Folgenden „Vereinbarung“) trat am 1. September 2012 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32022D0446BESCHLUSS (EU) 2022/446 DER KOMMISSION vom 15. März 2022 zur Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Die Währungsvereinbarung zwischen der Union und San Marino (im Folgenden „Vereinbarung“) trat am 1. September 2012 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32021D0146BESCHLUSS (EU) 2021/146 DER KOMMISSION vom 5. Februar 2021 zur Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra
Die Währungsvereinbarung zwischen der Union und Andorra (im Folgenden „Vereinbarung“) trat am 1. April 2012 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32022D0445BESCHLUSS (EU) 2022/445 DER KOMMISSION vom 15. März 2022 zur Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra
Die Währungsvereinbarung zwischen der Union und Andorra (im Folgenden „Vereinbarung“) trat am 1. April 2012 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32011D0129BESCHLUSS DES RATES vom 13. September 2010 über den Standpunkt der Europäischen Union in dem Gemischten Ausschuss EU-Schweiz, eingesetzt durch das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im audiovisuellen Bereich zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Gemeinschaftsprogramm MEDIA 2007, bezüglich der Beschlussfassung des Gemischten Ausschusses über die Anpassung von Artikel 1 des Anhangs I des Abkommens (2011/129/EU)
Das Abkommen ist am 1. August 2010 in Kraft getreten.