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Die Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Staat Vatikanstadt (im Folgenden „Währungsvereinbarung“) trat am 1. Januar 2010 in Kraft.
Die Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Staat Vatikanstadt (im Folgenden „Währungsvereinbarung“) trat am 1. Januar 2010 in Kraft.
Die Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Staat Vatikanstadt (im Folgenden „Währungsvereinbarung“) trat am 1. Januar 2010 in Kraft.
Die Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Staat Vatikanstadt (im Folgenden „Währungsvereinbarung“) trat am 1. Januar 2010 in Kraft.
Die Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Staat Vatikanstadt (im Folgenden „Währungsvereinbarung“) trat am 1. Januar 2010 in Kraft.
Die Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Staat Vatikanstadt (im Folgenden „Währungsvereinbarung“) trat am 1. Januar 2010 in Kraft.
Die Währungsvereinbarung zwischen der Union und San Marino (im Folgenden „Vereinbarung“) trat am 1. September 2012 in Kraft.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.