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Darüber hinaus sollte eine Änderung eines Beschlusses über die Feststellung der Bedeutung nach dem Verfahren der impliziten Zustimmung und nicht im Wege eines delegierten Beschlusses erlassen werden, wenn Leiter von Arbeitseinheiten Bedenken aufgrund der Komplexität oder der Relevanz – hinsichtlich der Auswirkungen auf die Reputation der EZB bzw. auf das Funktionieren des einheitlichen Aufsichtsmechanismus – dieser Änderung eines Beschlusses über die Feststellung der Bedeutung haben. Diese Änderung stellt die Anpassung an die Verfahren sicher, die in den gemäß Artikel 4 des Beschlusses (EU) 2017/933 (EZB/2016/40) vom EZB-Rat verabschiedeten Ermächtigungsbeschlüssen für andere Arten von Aufsichtsbeschlüssen festgelegt sind.
In Fällen, in denen die Komplexität der Bewertung es erfordert, wird ein im Rahmen nationaler Aufsichtsbefugnisse ergehender Beschluss nicht im Wege eines…
In den Fällen, in denen die Kriterien zum Erlass eines delegierten Beschlusses nicht erfüllt sind, sollten Beschlüsse nach dem Verfahren der impliziten…
In den Fällen, in denen die in diesem Beschluss festgelegten Kriterien zum Erlass eines delegierten Beschlusses nicht erfüllt sind, sollten Beschlüsse nach…
In Fällen, in denen die Komplexität der Bewertung es erfordert, wird ein Beschluss über die Eignungsprüfung nicht im Wege eines delegierten Beschlusses…
In den Fällen, in denen die in diesem Beschluss festgelegten Kriterien zum Erlass eines delegierten Beschlusses nicht erfüllt sind, sollten Beschlüsse nach…
In Fällen, in denen die Komplexität der Bewertung es erfordert, wird ein Eigenmittelbeschluss nicht im Wege eines delegierten Beschlusses erlassen, sondern nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.