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In den Fällen, in denen die Kriterien zum Erlass eines delegierten Beschlusses nicht erfüllt sind, sollten Beschlüsse nach dem Verfahren der impliziten Zustimmung gemäß Artikel 26 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 und Artikel 13g des Beschlusses EZB/2004/2 der Europäischen Zentralbank erlassen werden. Darüber hinaus sollte das Verfahren der impliziten Zustimmung auch dann angewandt werden, wenn die Leiter von Arbeitseinheiten aufgrund der Komplexität der Bewertung oder der Relevanz der Angelegenheit Bedenken haben, inwieweit die Bewertungskriterien für wesentliche Änderungen eines Ratingsystems oder des Anwendungsbereichs eines Ratingsystems erfüllt sind und sich das Ergebnis der entsprechenden Bewertung unmittelbar auf einen anderen Beschluss auswirkt, sodass sich derselbe Entscheidungsträger zeitgleich mit diesen Beschlüssen befassen sollte, um widersprüchliche Ergebnisse zu vermeiden. Bei den in Artikel 4 genannten Beschlüssen führt die Relevanz eines Falls dazu, dass die frühzeitige Umsetzung ausgeschlossen ist und daher vor der Vorlage des Beschlussentwurfs an das Aufsichtsgremium und den EZB-Rat zum Erlass nach dem Verfahren der impliziten Zustimmung eine gesonderte aufsichtliche Bewertung vorgenommen wird —
In den Fällen, in denen die Kriterien zum Erlass eines delegierten Beschlusses nicht erfüllt sind, sollten Beschlüsse nach dem Verfahren der impliziten…
In Fällen, in denen die im vorliegenden Beschluss festgelegten Kriterien für den Erlass eines delegierten Beschlusses nicht erfüllt sind, sollten Beschlüsse…
In den Fällen, in denen die in diesem Beschluss festgelegten Kriterien zum Erlass eines delegierten Beschlusses nicht erfüllt sind, sollten Beschlüsse nach…
In den Fällen, in denen die in diesem Beschluss festgelegten Kriterien zum Erlass eines delegierten Beschlusses nicht erfüllt sind, sollten Beschlüsse nach…
In Fällen, in denen die Komplexität der Bewertung es erfordert, wird ein im Rahmen nationaler Aufsichtsbefugnisse ergehender Beschluss nicht im Wege eines…
In Fällen, in denen die Komplexität der Bewertung es erfordert, wird ein Beschluss über die Eignungsprüfung nicht im Wege eines delegierten Beschlusses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.