BESCHLUSS (EU) 2021/156 DER KOMMISSION vom 9. Februar 2021 zur Erneuerung des Mandats der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien
Personenbezogene Daten sollten auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates verarbeitet werden.
Erwägungsgrund 9 32021D0156
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