Erwägungsgrund 1 32021D2138BESCHLUSS (GASP) 2021/2138 DES RATES vom 2. Dezember 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/2011 zur Unterstützung von die Geschlechtergleichstellung durchgängig berücksichtigenden Strategien, Programmen und Maßnahmen für die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kleinwaffen und des Missbrauchs solcher Waffen im Einklang mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit
Am 17. Dezember 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/2011 erlassen.
Erwägungsgrund 1 32022D1654BESCHLUSS (GASP) 2022/1654 DES RATES vom 27. September 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1788 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan
Der Rat hat am 19. November 2018 den Beschluss (GASP) 2018/1788 angenommen.
Erwägungsgrund 1 32022D2185BESCHLUSS (GASP) 2022/2185 DES RATES vom 8. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1939 über die Unterstützung der Union für die Universalisierung und die wirksame Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
Der Rat hat am 10. Dezember 2018 den Beschluss (GASP) 2018/1939 angenommen.
Erwägungsgrund 1 32021D2161BESCHLUSS (GASP) 2021/2161 DES RATES vom 6. Dezember 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1788 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan
Der Rat hat am 19. November 2018 den Beschluss (GASP) 2018/1788 angenommen.
Erwägungsgrund 1 32021D0919BESCHLUSS (GASP) 2021/919 DES RATES vom 7. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1939 des Rates über die Unterstützung der Union für die Universalisierung und die wirksame Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
Der Rat hat am 10. Dezember 2018 den Beschluss (GASP) 2018/1939 angenommen.
Erwägungsgrund 1 32020D1066BESCHLUSS (GASP) 2020/1066 DES RATES vom 20. Juli 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2370 zur Unterstützung des Haager Verhaltenskodex und der Nichtverbreitung ballistischer Flugkörper im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Am 18. Dezember 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/2370 erlassen.