Erwägungsgrund 2 32021D0919BESCHLUSS (GASP) 2021/919 DES RATES vom 7. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1939 des Rates über die Unterstützung der Union für die Universalisierung und die wirksame Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
In dem Beschluss (GASP) 2018/1939 ist für die Durchführung der in Artikel 1 genannten Tätigkeiten ein Durchführungszeitraum von 36 Monaten ab dem Tag des…
Erwägungsgrund 2 32019D2113BESCHLUSS (GASP) 2019/2113 DES RATES vom 9. Dezember 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/2356 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit
In dem Beschluss (GASP) 2016/2356 ist für die Durchführung der in Artikel 1 genannten Tätigkeiten ein Durchführungszeitraum von 36 Monaten ab dem Tag des…
Erwägungsgrund 2 32022D0753BESCHLUSS (GASP) 2022/753 DES RATES vom 16. Mai 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/938 zur Unterstützung eines Vertrauensbildungsprozesses mit dem Ziel der Schaffung einer von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten
Im Beschluss (GASP) 2019/938 war für die in Artikel 1 genannten Tätigkeiten ein Durchführungszeitraum von 36 Monaten ab dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3…
Erwägungsgrund 2 32019D2112BESCHLUSS (GASP) 2019/2112 DES RATES vom 9. Dezember 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2303 zur Unterstützung der weiteren Umsetzung der Resolution 2118 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und des Beschlusses EC-M-33/DEC.1 des Exekutivrates der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) über die Vernichtung der syrischen Chemiewaffen im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
In dem Beschluss (GASP) 2017/2303 ist für die in dessen Artikel 1 Absatz 2 genannten Tätigkeiten ein Durchführungszeitraum von 12 Monaten ab dem Abschluss der…
Erwägungsgrund 2 32018D1943BESCHLUSS (GASP) 2018/1943 DES RATES vom 10. Dezember 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2303 zur Unterstützung der weiteren Umsetzung der Resolution 2118 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und des Beschlusses EC-M-33/DEC.1 des Exekutivrates der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) über die Vernichtung der syrischen Chemiewaffen im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
In dem Beschluss (GASP) 2017/2303 ist für die in dessen Artikel 1 Absatz 2 genannten Tätigkeiten eine Durchführungszeit von zwölf Monaten – ab dem Abschluss der…
Erwägungsgrund 2 32018D0294BESCHLUSS (GASP) 2018/294 DES RATES vom 26. Februar 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/259 zur Unterstützung von Maßnahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
In dem Beschluss (GASP) 2015/259 ist für die dort in Artikel 1 Absatz 2 genannten Maßnahmen eine Durchführungszeit von 36 Monaten ab dem Abschluss des in…