Art. 5 32021D2309BESCHLUSS (GASP) 2021/2309 DES RATES vom 22. Dezember 2021 über Outreach-Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Seine Geltungsdauer endet 36 Monate nach dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3 Absatz 3 genannten…
Art. 5 Abs. 1 32021D2133BESCHLUSS (GASP) 2021/2133 DES RATES vom 2. Dezember 2021 zur Unterstützung des umfassenden Programms für die Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und konventioneller Munition in Südosteuropa
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 5 Abs. 1 32021D2073BESCHLUSS (GASP) 2021/2073 DES RATES vom 25. November 2021 zur Unterstützung der Steigerung der operativen Wirksamkeit der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) durch Satellitenbilder
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 5 32021D2102BESCHLUSS (EU) 2021/2102 DES RATES vom 28. Juni 2021 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens über einen gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 5 Abs. 1 32022D0597BESCHLUSS (GASP) 2022/597 DES RATES vom 11. April 2022 zur Förderung des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 5 32021D1897BESCHLUSS (EU) 2021/1897 DES RATES vom 28. Juni 2021 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits im Namen der Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.