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Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung des in Artikel 1 genannten von der Union finanzierten Projekts beläuft sich auf 5 991 726 EUR.
Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 2 genannten Ausgaben. Hierfür schließt sie die erforderliche Vereinbarung mit SAS. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass SAS zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.
Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird.
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 2 genannten Ausgaben. Hierfür schließt sie die erforderliche Vereinbarung mit SAS. In…
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie ein Finanzierungsabkommen mit der…
Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften…
Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften…
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie eine Finanzierungsvereinbarung mit…
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie nach Annahme dieses Beschlusses des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.