Beschluss (EU) 2021/1738 des Rates vom 23. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten, das dem EWR-Abkommen als Anhang beigefügt ist, zu vertretenden Standpunkt (Katastrophenschutzverfahren der Union) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2021/836 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32021D1738
Erwägungsgrund 3 32021D1738Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen