Erwägungsgrund 5 32021D1742
Daher sollte der von der Union im Gemeinsamen Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf den in den Anhängen des vorliegenden Beschlusses enthaltenen Entwürfen für Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses beruhen —
Daher sollte der von der Union im Gemeinsamen Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf den in den Anhängen des vorliegenden Beschlusses enthaltenen Entwürfen für Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses beruhen —