Erwägungsgrund 2 32021D1800
Der Beschluss (GASP) 2019/1720 gilt bis zum 15. Oktober 2021. Nach einer Überprüfung des Beschlusses sollten die darin vorgesehenen restriktiven Maßnahmen bis zum 15. Oktober 2022 verlängert werden.
Der Beschluss (GASP) 2019/1720 gilt bis zum 15. Oktober 2021. Nach einer Überprüfung des Beschlusses sollten die darin vorgesehenen restriktiven Maßnahmen bis zum 15. Oktober 2022 verlängert werden.