Erwägungsgrund 2 32021D1830
Am 1. Dezember 2014 ist das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Erleichterung der Erteilung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt für Bürger der Republik Kap Verde und der Europäischen Union (im Folgenden „Abkommen von 2014“) in Kraft getreten.