Erwägungsgrund 7 32016D0590BESCHLUSS (EU) 2016/590 DES RATES vom 11. April 2016 über die Unterzeichnung des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris im Namen der Europäischen Union
Das Übereinkommen sollte daher — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 7 32018D1549BESCHLUSS (EU) 2018/1549 DES RATES vom 11. Oktober 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union einerseits sowie dem Königreich Norwegen, der Republik Island, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein andererseits zur Beteiligung dieser Länder an der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Die Vereinbarung sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 6 32017D2088BESCHLUSS (EU) 2017/2088 DES RATES vom 6. November 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Das Änderungsabkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet und die dem Änderungsabkommen beigefügten Erklärungen sollten im Namen der Union genehmigt werden.
Erwägungsgrund 2 32014D0107BESCHLUSS DES RATES vom 11. Februar 2014 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2014/107/EU)
Das Abkommen sollte – vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt – im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 6 32017D2087BESCHLUSS (EU) 2017/2087 DES RATES vom 6. November 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Das Änderungsabkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet und die dem Änderungsabkommen beigefügten Erklärungen sollten im Namen der Union genehmigt werden.
Erwägungsgrund 6 32017D2085BESCHLUSS (EU) 2017/2085 DES RATES vom 6. November 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Commonwealth der Bahamas zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Commonwealth der Bahamas über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Das Änderungsabkommen sollte im Namen der Union unterzeichnet und die dem Änderungsabkommen beigefügten Erklärungen sollten im Namen der Union genehmigt werden.