Erwägungsgrund 1 32021D1837
Das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Austrittsabkommen“) wurde mit dem Beschluss (EU) 2020/135 des Rates geschlossen und ist am 1. Februar 2020 in Kraft getreten.