Beschluss (EU) 2021/1837 des Rates vom 15. Oktober 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung des Beschlusses zur Festlegung einer Liste mit 25 Personen, die bereit und in der Lage sind, Mitglieder eines Schiedspanels im Rahmen des Austrittsabkommens zu werden, zu vertreten ist
Gemäß Artikel 171 Absatz 1 des Austrittsabkommens erstellte der Gemeinsame Ausschuss bis zum Ende des nach dem Austrittsabkommen festgelegten Übergangszeitraums eine Liste mit 25 Personen, die bereit und in der Lage sind, Mitglieder eines Schiedspanels zu werden. Der Gemeinsame Ausschuss hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass die Liste die Anforderungen jederzeit erfüllt.
Erwägungsgrund 2 32021D1837
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