Erwägungsgrund 1 32021D1838
Das Satellitenzentrum der Europäischen Union (SATCEN) ist eine den koordinierten Organisationen angeschlossene Agentur der Union. Vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sollte das vom Rat am 15. Mai 2017 mit dem Beschluss (GASP) 2017/824 angenommene Personalstatut des Satellitenzentrums der Europäischen Union (im Folgenden „Personalstatut des SATCEN“) dem Statut der Beamten und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union gemäß der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates sowie dem Statut der Bediensteten der Europäischen Verteidigungsagentur angeglichen werden. Insbesondere sollte das Personalstatut des SATCEN die Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union für Streitsachen zwischen dem SATCEN und seinem Personal in gleicher Weise festlegen wie für Streitsachen zwischen jedem anderen Bediensteten der Union und dessen jeweiligem Arbeitgeber.