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Als Reaktion auf diese restriktiven Maßnahmen haben die belarussischen Behörden am 28. Juni 2021 als Vergeltungsmaßnahme die Aussetzung ihrer Beteiligung an der Östlichen Partnerschaft sowie die Aussetzung des Rückübernahmeabkommens angekündigt. Am 8. September 2021 wurde dem belarussischen Parlament ein Gesetzentwurf über die Aussetzung des Rückübernahmeabkommens vorgelegt.
Nach einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus bis zum 28. Februar 2021 verlängert werden.
Der Rat hat am 24. Juni 2021 den Beschluss (GASP) 2021/1031 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP angenommen, mit dem eine Reihe wirtschaftlicher…
Nach einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus bis zum 28. Februar 2020 verlängert werden.
In seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022 verurteilte der Europäische Rat die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression Russlands gegen…
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2012/642/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus bis zum 31. Oktober 2015 verlängert werden.
Am 15. November 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/1989 angenommen, mit dem der Beschluss 2012/642/GASP geändert und bestimmte Ausnahmen vom Verbot der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.