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Der Beschluss (GASP) 2019/1894 wird wie folgt geändert:
Artikel 8 erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 12. November 2022 und wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“
Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1720 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.