Erwägungsgrund 4 32022D1986BESCHLUSS (GASP) 2022/1986 DES RATES vom 20. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.
Erwägungsgrund 4 32014D0872BESCHLUSS 2014/872/GASP DES RATES vom 4. Dezember 2014 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, und des Beschlusses 2014/659/GASP zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich —
Erwägungsgrund 4 32011D0100BESCHLUSS 2011/100/GASP DES RATES vom 14. Februar 2011 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2003/495/GASP zu Irak
Ein weiteres Tätigwerden der Union ist erforderlich, damit bestimmte Maßnahmen durchgeführt werden können —
Erwägungsgrund 4 32022D2319BESCHLUSS (GASP) 2022/2319 DES RATES vom 25. November 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein Tätigwerden der Union erforderlich —
Erwägungsgrund 24 32022D1909BESCHLUSS (GASP) 2022/1909 DES RATES vom 6. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.
Erwägungsgrund 3 32021D1823BESCHLUSS (GASP) 2021/1823 DES RATES vom 18. Oktober 2021 zur Änderung des Beschlusses 2013/798/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.