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In diesem Zusammenhang sollten bestimmte Ausnahmen vom Verbot der Erbringung von Versicherungs- oder Rückversicherungsleistungen für die belarussische Regierung und belarussische öffentliche Einrichtungen und Agenturen eingeführt werden.
Des Weiteren sollten gegen die belarussische Regierung und gegen belarussische staatseigene Finanzinstitute und Unternehmen Beschränkungen betreffend den Zugang…
Am 15. November 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/1989 angenommen, mit dem der Beschluss 2012/642/GASP geändert und bestimmte Ausnahmen vom Verbot der…
Mit der Verordnung (EU) 2021/1030 des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 wurden weitere gezielte Wirtschaftssanktionen eingeführt, darunter ein…
Es ist angezeigt, eine Ausnahme vom Verbot der Erbringung von Seeverkehrsdienstleistungen und vom Verbot der Bereitstellung von technischer Hilfe,…
Insbesondere ist Folgendes angebracht: Verbot der Notierung von Aktien belarussischer Staatsunternehmen an Handelsplätzen der Union und die Erbringung damit…
Der Rat hat am 24. Juni 2021 den Beschluss (GASP) 2021/1031 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP angenommen, mit dem eine Reihe wirtschaftlicher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.