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Der Hohe Vertreter stellt sicher, dass überwacht die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Artikel 3 durch den Begünstigten überwacht wird. Diese Überwachung sorgt für das Bewusstsein für den Kontext und die Risiken von Verstößen gegen die Verpflichtungen gemäß Artikel 3 und trägt zur Prävention solcher Verstöße bei, einschließlich Verstößen gegen die internationalen Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht und Handlungen sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt durch Einheiten der mosambikanischen Streitkräfte, die im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme unterstützt werden.
Die Kontrolle der Ausrüstung und Ausstattung nach der Lieferung findet wie folgt statt:
Überprüfung der Auslieferung, wobei von den Streitkräften, die die Endnutzer sind, bei der Eigentumsübertragung Bescheinigungen über die Auslieferung, unterzeichnet werden müssen;
Berichterstattung über das Inventar, wobei der Begünstigte jährlich über das Inventar der bezeichneten Güter Bericht erstatten muss; die Berichterstattung muss so lange fortgesetzt werden, bis das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) es nicht mehr für notwendig erachtet;
Kontrolle vor Ort, wobei der Begünstigte dem Hohen Vertreter Zutritt gewähren muss, damit dieser auf sein Ersuchen hin Kontrollen vor Ort durchführen kann.
Sechs Monate nach der Verlegung der ersten beiden von der EUTM Mozambique ausgebildeten Kompanien in die Region Cabo Delgado führt der Hohe Vertreter eine Evaluierung in Form einer ersten Bewertung der Unterstützungsmaßnahme durch. Dies umfasst Besuche vor Ort zur Überprüfung der im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme gelieferten Ausrüstung und Ausstattung oder andere wirksame Formen von unabhängig bereitgestellten Informationen. Eine abschließende Evaluierung wird nach Abschluss der Lieferung der Ausrüstung im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme durchgeführt.
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