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Der Hohe Vertreter überwacht die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Artikel 3 durch den Begünstigten. Diese Überwachung soll das Bewusstsein für den Kontext und die Risiken von Verstößen gegen die Verpflichtungen gemäß Artikel 3 wecken und zur Prävention solcher Verstöße beitragen, einschließlich Verstößen gegen die internationalen Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht durch Einheiten der Streitkräfte von Bosnien und Herzegowina, die im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme unterstützt werden.
Die Kontrolle der Ausrüstung nach der Lieferung erfolgt wie folgt:
Überprüfung der Auslieferung, bei der Bescheinigungen über die Auslieferung im Rahmen von EFF-Unterstützungsmaßnahmen von den Streitkräften, die die Endnutzer sind, bei der Eigentumsübertragung unterzeichnet werden.
Kontrolle vor Ort, bei denen der Begünstigte dem Hohen Vertreter auf dessen Ersuchen die Möglichkeit gewährt, Kontrollen vor Ort durchzuführen.
Der Hohe Vertreter führt 18 Monate nach der Auslieferung der Ausrüstung eine erste Bewertung der Unterstützungsmaßnahme durch. Erforderlichenfalls kann dies zu einer Vor-Ort-Besichtigung der ausgelieferten Ausrüstung führen. Eine abschließende Evaluierung wird bei Abschluss der Unterstützungsmaßnahmen durchgeführt. Sie umfasst eine umfassendere Erfahrungsauswertung.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.