Erwägungsgrund 1 32023D0123BESCHLUSS (GASP) 2023/123 DES RATES vom 17. Januar 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/97 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Am 21. Januar 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/97 angenommen, mit dem ein Zeitraum von 36 Monaten — gerechnet ab dem Tag des Abschlusses der in…
Erwägungsgrund 1 32022D2270BESCHLUSS (GASP) 2022/2270 DES RATES vom 18. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2108 zur Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in Lateinamerika im Einklang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Am 9. Dezember 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/2108 erlassen, mit dem ein Zeitraum von 36 Monaten — gerechnet ab dem Tag des Abschlusses des in…
Erwägungsgrund 1 32020D0795BESCHLUSS (GASP) 2020/795 DES RATES vom 16. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/809 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Am 11. Mai 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/809 angenommen, welcher einen Zeitraum von 36 Monaten nach Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 jenes…
Erwägungsgrund 1 32022D0574BESCHLUSS (GASP) 2022/574 DES RATES vom 7. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/809 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Am 11. Mai 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/809 angenommen, in dem ein Zeitraum von 36 Monaten nach Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 jenes…
Erwägungsgrund 1 32021D1025BESCHLUSS (GASP) 2021/1025 DES RATES vom 21. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/809 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Am 11. Mai 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/809 angenommen, der einen Zeitraum von 36 Monaten nach Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 jenes…
Erwägungsgrund 2 32021D0919BESCHLUSS (GASP) 2021/919 DES RATES vom 7. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1939 des Rates über die Unterstützung der Union für die Universalisierung und die wirksame Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
In dem Beschluss (GASP) 2018/1939 ist für die Durchführung der in Artikel 1 genannten Tätigkeiten ein Durchführungszeitraum von 36 Monaten ab dem Tag des…